Andreas Menger
Fachanwalt für Familienrecht
Industriestraße 20 · 28199 Bremen
Rechtsanwalt seit 1997
Seit 2004 beschäftige ich mich in meiner beruflichen Praxis überwiegend mit der Beratung und Interessenvertretung von Menschen, die sich in familien- oder erbrechtlichen Auseinandersetzungen befinden. Das ist in Anbetracht der Vielzahl von gesetzlichen Regelungen in diesen Fachgebieten und der emotionalen Belastung der Betroffenen eine anspruchsvolle Aufgabe. Aus diesem Grund habe ich 2004 und 2006 die Ausbildungen zum Fachanwalt für Familienrecht und zum Fachanwalt für Erbrecht absolviert. Es ist mir ein zentrales Anliegen, meinen Mandanten einen Überblick über ihre Rechte zu verschaffen und ihnen die Sicherheit zu geben, diese Rechte auch mit Nachdruck durchsetzen, soweit es erforderlich ist.
Seit 2004 beschäftige ich mich in meiner beruflichen Praxis überwiegend mit der Beratung und Interessenvertretung von Menschen, die sich in familien- oder erbrechtlichen Auseinandersetzungen befinden. Das ist in Anbetracht der Vielzahl von gesetzlichen Regelungen in diesen Fachgebieten und der emotionalen Belastung der Betroffenen eine anspruchsvolle Aufgabe. Aus diesem Grund habe ich 2004 und 2006 die Ausbildungen zum Fachanwalt für Familienrecht und zum Fachanwalt für Erbrecht absolviert. Ich betrachte es als zentralen Auftrag, meinen Mandanten einen Überblick über ihre Rechte und die Sicherheit zu verschaffen, diese Rechte mit Nachdruck durchsetzen, soweit es erforderlich ist.
Leistungen
Verfahrensbeistand
Seit 2008 vertrauen mir die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Bremen die unabhängige Vertretung von Kindern und Jugendlichen in Umgangs- und Sorgeverfahren an. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, denn die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder spiegeln nicht immer die Interessen und Erwartungen ihrer Eltern wider. Außerdem geraten sie in einer Auseinandersetzung leicht aus dem Blickfeld der Erwachsenen.
Verfahrensbeistand
Seit 2008 vertrauen mir die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Bremen die unabhängige Vertretung von Kindern und Jugendlichen in Umgangs- und Sorgeverfahren an. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, denn die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder spiegeln nicht immer die Interessen und Erwartungen ihrer Eltern wider. Außerdem geraten sie in einer Auseinandersetzung leicht aus dem Blickfeld der Erwachsenen.
Unverbindliche Anfrage
Kosten
Es ist sinnvoll, sich eine Vorstellung über den finanziellen Aufwand zu verschaffen, bevor Sie eine außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung führen.
Die meisten Fragen lassen sich in einem unverbindlichen Vorgespräch klären. Noch einfacher ist es, Sie schreiben mir eine Email und ich werde versuchen, Ihre Anfrage kurzfristig zu beantworten.
Montag - Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
14.00 - 17.00Uhr