Prozesskosten- und Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe:

Der Staat hilft Ihnen durch die Gewährung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, wenn Sie ein Gerichtsverfahren führen wollen oder müssen und Sie aus den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln keine Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen können.

Voraussetzung für die staatliche Unterstützung ist, dass Sie und Ihr Ehepartner nur über geringe Einkünfte und kein einzusetzendes Vermögen verfügen. Außerdem müssen Sie darlegen, dass Sie ein ernstzunehmendes Anliegen verfolgen und die außergerichtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung eines Rechtstreits erschöpft sind.

Um die Unterstützung in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei Gericht gestellt werden. Dabei handelt es sich entweder um das Gericht, das für Ihre Rechtsverfolgung örtlich und sachlich zuständig ist oder bei dem ein Verfahren mit Ihrer Beteiligung geführt wird. Um zu prüfen, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe vorliegen, wird von Ihnen außerdem verlangt, ein ausgefülltes und unterzeichnetes Formular "Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen" nebst den notwendigen Belegen einzureichen.


Ihr Anwalt wird Sie in der Regel beim Ausfüllen der Formulare unterstützen und den notwendigen Antrag für Sie bei Gericht stellen.

 

War Ihr Antrag erfolgreich, sind Sie von der Zahlung eigener Gerichtskosten befreit und Ihr Anwalt wird die ihm zustehende Vergütung mit der Staatskasse abrechnen. Allerdings kann es passieren, dass von Ihnen die Kosten der Rechtsverfolgung des Gegners ganz oder zum Teil verlangt werden, wenn die Gegenseite das Gerichtsverfahren für sich entscheiden konnte. Außerdem darf das Gericht bis zu vier Jahren nach Beendigung des Verfahrens prüfen, ob sich Ihre Einkommens- und Vermögenslage verbessert hat und Sie nachträglich zur Erstattung der für Sie verauslagten Kosten heranziehen.  

 

Beratungshilfe:

Für Menschen mit geringem Einkommen stehen in Bremen die öffentliche Rechtsberatung des Bremischen Anwaltsvereins und der Arbeitnehmerkammer zur Verfügung.  Bürgerinnen und Bürger außerhalb Bremens können Beratungshilfe über die örtlich für Sie zuständigen Amtsgerichte in Anspruch nehmen. 

Weiterführende Informationen und Formulare zum Download finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz:

und des Amtsgerichts Bremen

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