Kosten

Entwickeln Sie eine Vorstellung von Gerichts- und Anwaltskosten und behalten Sie den finanziellen Aufwand im Blick.

In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten orientieren sich die Höhe der Gerichtskosten und der Anwaltsvergütung am sogenannten Gegenstandswert. Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Kosten. In vielen Fällen entspricht der Gegenstandswert demjenigen, was Sie einfordern bzw. was von Ihnen verlangt wird. In anderen Fällen gibt das Gesetz den Gegenstandswert oder zumindest dessen Berechnung vor. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für bestimmte Verfahren. Es kommt ebenfalls darauf an, wie umfangreich die Sache ist und ob z.B. ein gerichtliches Verfahren einvernehmlich durch einen Vergleich oder mit einer Entscheidung des Gerichts endet.

Sie merken bereits, dass für eine verlässliche Einschätzung der mutmaßlichen Kosten nähere Informationen gebraucht werden, worum es in Ihrem Fall geht.

Die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs hängen davon ab, wie anspruchsvoll Ihr Anliegen ist und wie zeitaufwendig sich unser Gespräch herausstellt. Und wenn ich später in derselben Sache weiter für Sie tätig werde, wird das Beratungshonorar vollständig angerechnet.  

Die meisten Fragen lassen sich in einem unverbindlichen Vorgespräch klären. Noch einfacher ist es, Sie schreiben mir eine Email und ich werde versuchen, Ihre Anfrage kurzfristig zu beantworten.

Informationen zu Prozesskosten- und Beratungshilfe

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