Erben und Vererben

Es fällt nicht allen Menschen leicht, den eigenen Nachlass zu regeln. Dennoch ist es richtig, sich der Sache anzunehmen und beizeiten die richtigen Entscheidungen zu treffen. Sie werden sich bereits Gedanken gemacht haben, wer von Ihren Angehörigen was bekommen soll. An dieser Stelle sollten Sie Ihre Vorstellungen noch einmal kritisch daraufhin überprüfen, ob Ihre Überlegungen auch zum gewünschten Ergebnis führen, wenn sich die Lebensverhältnisse anders entwickeln, als Sie erwarten. Unter Umständen sind auch steuerliche Aspekte zu bedenken.

Dann ist es an der Zeit, das von Ihnen gewünschte Ergebnis möglichst eindeutig und unmissverständlich zu formulieren und schriftlich festzuhalten. Sie tun Ihren potentiellen Erben keinen Gefallen, wenn man sich über die Auslegung und die Tragweite Ihrer letztwilligen Verfügung mit guten Argumenten streiten kann.    

Danach ist es geschafft. Sie können Ihre Angehörigen in Ihre Absichten einweihen oder Ihren letzten Willen für sich behalten.  

In diesem Zusammenhang ist auch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht einen Gedanken wert, denn die Lebenswartung der Menschen steigt. Und mit dem Alter steigt auch das Risiko, seine Angelegenheiten eines Tages aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr allein regeln zu können.  

Der endgültige Abschied von Eltern und Großeltern, dem Ehegatten oder anderen nahen Angehörigen ist schwer genug. Zusätzlich steht man vor der Aufgabe, die Hinterlassenschaft zu ordnen und sich einen Überblick zu verschaffen. Was muss alles geregelt werden. Jetzt müssen die ersten Überlegungen angestellt werden: sollte ich das Erbe annehmen oder besser ausschlagen? Und wieviel Zeit bleibt für eine Entscheidung? Welche Nachlassverbindlichkeiten müssen beglichen werden und wie verhalten Sie sich, wenn Sie vom Vermieter Ihrer verstorbenen Angehörigen bedrängt werden, umgehend die Wohnung geräumt und vollständig renoviert zurückzugeben?

Mehrere Miterben stehen dann vor der Aufgabe, den Nachlass möglichst vollständig zu erfassen und nach den testamentarischen Anordnungen des Erblassers oder ggf. nach den eigenen Vorstellungen aufzuteilen.

Schließlich gibt es noch die nahen Angehörigen, die vom Erblasser übergangen wurden. Das kann durch ein Testament geschehen sein oder dadurch, dass alles Vermögen zu Lebzeiten weggegeben wurde. Sie stehen dann vor der Frage: ob, wie und wem gegenüber können Pflichtteils oder Pflichtteilergänzungsansprüche geltend gemacht werden. Leider sind die durch das Testament begünstigten Erben in der Regel nicht sehr kooperationswillig. Es bedarf deshalb an Durchhaltevermögen und Beharrlichkeit, die eigenen Ansprüche durchzusetzen.

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