Ehe und Familie
Als Fachanwalt für Familienrecht setze ich mich für Menschen ein, die vor dem Ende einer Beziehung stehen oder die sich mit einer Trennung von Ihrem Ehegatten auseinandersetzen müssen.
Es geht darum, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse neu zu ordnen.
Dazu sind wichtige Fragen wie Unterhaltsverpflichtungen, der Umgang und die Betreuung von gemeinsamen Kindern oder das Schicksal der gemeinsam genutzten Wohnung zu klären. Haben Sie in der Ehe Vermögen angespart oder gemeinsames Eigentum erworben, sollten Sie sich über dessen Aufteilung verständigen.
Zusätzlich tauchen immer wieder einzelne Punkte auf, die besprochen und geregelt werden müssen, wenn Sie keine Nachteile erleiden wollen: wie kann die zukünftige Steuerveranlagung aussehen, über welche Belange unserer Kinder darf der andere Elternteil mitbestimmen und wie erwehre ich mich übergriffigem Verhalten meines Ex-Partners u.s.w.
Diese Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.
In einem Ehescheidungsverfahren werden nicht zuletzt zentrale Entscheidungen über Ihre Teilhabe an der beiderseitig erworbenen Altersversorgung getroffen.
Sie sollten sich Klarheit darüber verschaffen, was Sie beanspruchen können und welche Freiheiten Sie haben.
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