Ehe und Familie
Als Fachanwalt für Familienrecht setze ich mich für Menschen ein, die vor dem Ende einer Beziehung stehen oder die sich mit einer Trennung von Ihrem Ehegatten auseinandersetzen müssen.
Es geht darum, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse neu zu ordnen.
Dazu sind wichtige Fragen wie Unterhaltsverpflichtungen, der Umgang und die Betreuung von gemeinsamen Kindern oder das Schicksal der gemeinsam genutzten Wohnung zu klären. Haben Sie in der Ehe Vermögen angespart oder gemeinsames Eigentum erworben, sollten Sie sich über dessen Aufteilung verständigen.
Zusätzlich tauchen immer wieder einzelne Punkte auf, die besprochen und geregelt werden müssen, wenn Sie keine Nachteile erleiden wollen: wie kann die zukünftige Steuerveranlagung aussehen, über welche Belange unserer Kinder darf der andere Elternteil mitbestimmen und wie erwehre ich mich übergriffigem Verhalten meines Ex-Partners u.s.w.
Diese Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.
In einem Ehescheidungsverfahren werden nicht zuletzt zentrale Entscheidungen über Ihre Teilhabe an der beiderseitig erworbenen Altersversorgung getroffen.
Sie sollten sich Klarheit darüber verschaffen, was Sie beanspruchen können und welche Freiheiten Sie haben.
Erben und Vererben
Es fällt nicht allen Menschen leicht, den eigenen Nachlass zu regeln. Dennoch ist es richtig, sich der Sache anzunehmen und beizeiten die richtigen Entscheidungen zu treffen. Sie werden sich bereits Gedanken gemacht haben, wer von Ihren Angehörigen was bekommen soll. An dieser Stelle sollten Sie Ihre Vorstellungen noch einmal kritisch daraufhin überprüfen, ob Ihre Überlegungen auch zum gewünschten Ergebnis führen, wenn sich die Lebensverhältnisse anders entwickeln, als Sie erwarten. Unter Umständen sind auch steuerliche Aspekte zu bedenken.
Dann ist es an der Zeit, das von Ihnen gewünschte Ergebnis möglichst eindeutig und unmissverständlich zu formulieren und schriftlich festzuhalten. Sie tun Ihren potentiellen Erben keinen Gefallen, wenn man sich über die Auslegung und die Tragweite Ihrer letztwilligen Verfügung mit guten Argumenten streiten kann.
Danach ist es geschafft. Sie können Ihre Angehörigen in Ihre Absichten einweihen oder Ihren letzten Willen für sich behalten.
In diesem Zusammenhang ist auch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht einen Gedanken wert, denn die Lebenswartung der Menschen steigt. Und mit dem Alter steigt auch das Risiko, seine Angelegenheiten eines Tages aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr allein regeln zu können.
Der endgültige Abschied von Eltern und Großeltern, dem Ehegatten oder anderen nahen Angehörigen ist schwer genug. Zusätzlich steht man vor der Aufgabe, die Hinterlassenschaft zu ordnen und sich einen Überblick zu verschaffen. Was muss alles geregelt werden. Jetzt müssen die ersten Überlegungen angestellt werden: sollte ich das Erbe annehmen oder besser ausschlagen? Und wieviel Zeit bleibt für eine Entscheidung? Welche Nachlassverbindlichkeiten müssen beglichen werden und wie verhalten Sie sich, wenn Sie vom Vermieter Ihrer verstorbenen Angehörigen bedrängt werden, umgehend die Wohnung geräumt und vollständig renoviert zurückzugeben?
Mehrere Miterben stehen dann vor der Aufgabe, den Nachlass möglichst vollständig zu erfassen und nach den testamentarischen Anordnungen des Erblassers oder ggf. nach den eigenen Vorstellungen aufzuteilen.
Schließlich gibt es noch die nahen Angehörigen, die vom Erblasser übergangen wurden. Das kann durch ein Testament geschehen sein oder dadurch, dass alles Vermögen zu Lebzeiten weggegeben wurde. Sie stehen dann vor der Frage: ob, wie und wem gegenüber können Pflichtteils oder Pflichtteilergänzungsansprüche geltend gemacht werden. Leider sind die durch das Testament begünstigten Erben in der Regel nicht sehr kooperationswillig. Es bedarf deshalb an Durchhaltevermögen und Beharrlichkeit, die eigenen Ansprüche durchzusetzen.
Anreise
Die Kanzlei befindet sich in der Bremer Neustadt, Airport-Stadt West, Industriestrasse 20, 28199 Bremen, zwischen der Solinger Strasse und der Richard-Dunkel-Strasse. Wenn Sie aus Richtung der Solinger Straße kommen, liegt das Büro auf der rechten Seite in dem Verwaltungsgebäude einer ehemaligen Tabakfabrik mit der Hausnummer 20.
Mehrere für das Anwaltsbüro reservierte Parkplätze finden Sie auf dem Seitenhof am Haus rechts.
Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen möchten, fahren Sie mit den Straßenbahnen der Linien 8 und 1 oder mit dem Bus der Linie 52 bis zur Haltestelle Solinger Strasse der Bremer Straßenbahn AG. Von dort sind es noch ungefähr 400 m Fußweg in die Solinger Strasse und nach links in die Industriestraße.
Das Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude einer ehemaligen Tabakfabrik mit der Hausnummer 20 auf der rechten Straßenseite.
Kosten
Entwickeln Sie eine Vorstellung von Gerichts- und Anwaltskosten und behalten Sie den finanziellen Aufwand im Blick.
In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten orientieren sich die Höhe der Gerichtskosten und der Anwaltsvergütung am sogenannten Gegenstandswert. Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Kosten. In vielen Fällen entspricht der Gegenstandswert demjenigen, was Sie einfordern bzw. was von Ihnen verlangt wird. In anderen Fällen gibt das Gesetz den Gegenstandswert oder zumindest dessen Berechnung vor. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für bestimmte Verfahren. Es kommt ebenfalls darauf an, wie umfangreich die Sache ist und ob z.B. ein gerichtliches Verfahren einvernehmlich durch einen Vergleich oder mit einer Entscheidung des Gerichts endet.
Sie merken bereits, dass für eine verlässliche Einschätzung der mutmaßlichen Kosten nähere Informationen gebraucht werden, worum es in Ihrem Fall geht.
Die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs hängen davon ab, wie anspruchsvoll Ihr Anliegen ist und wie zeitaufwendig sich unser Gespräch herausstellt. Und wenn ich später in derselben Sache weiter für Sie tätig werde, wird das Beratungshonorar vollständig angerechnet.
Die meisten Fragen lassen sich in einem unverbindlichen Vorgespräch klären. Noch einfacher ist es, Sie schreiben mir eine Email und ich werde versuchen, Ihre Anfrage kurzfristig zu beantworten.
Prozesskosten- und Beratungshilfe
Prozesskostenhilfe:
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