Ehe und Familie

Als Fachanwalt vertrete ich meine Mandanten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören besonders die Beantwortung von Fragen und die Lösung von Schwierigkeiten, die sich vor oder nach einer Trennung und Ehescheidung ergeben sowie die vertragliche Ausgestaltung der Rechte in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft.

Ebenso gehören verwandtschaftliche Themen dazu, wenn es etwa um die Elterliche Sorge und den Umgang mit Kindern oder um Fragen des Unterhalts geht.

Erben, Vererben und Nachlass

Im Erbrecht helfe ich bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen und vertrete Pflichtteilsberechtigte, Erben, Miterben oder Vermächtnisnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Ich arbeite als Testamentsvollstrecker und unterstütze Miterben bei der Auseinandersetzung des Nachlasses.

Verfahrensbeistand

Seit 2008 arbeite ich im Auftrag des Familiengerichts Bremen als Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche. In den meisten Fällen geht es um die Regelung der Elterlichen Sorge oder um den Umgang eines Kindes mit einem getrennt lebenden Elternteil, manchmal auch um die Unterbringung eines Kindes in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder um eine Adoption.

In diesen Fällen ist es meine Aufgabe, den Willen der Kinder zu ermitteln und ihre Interessen unvoreingenommen und unabhängig im gerichtlichen Verfahren zu vertreten.